LEG lenkt ein
Mieter können Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen!
Auch über den DMB-Landesverband wurde in den vergangenen Wochen bereits auf trickreiche Mieterhöhungsschreiben der LEG aufmerksam gemacht. Bei vielen der versandten Mieterhöhungsschreiben handelte es sich um Mieterhöhungen nach § 557 BGB, denen kein Mieter zustimmen muss. Die Schreiben ähnelten jedoch sehr stark einem zustimmungspflichtigen Mieterhöhungsverlangen, so dass die Freiwilligkeit für die meisten Mieter nicht ersichtlich wurde. Die Freiwilligkeit der Zustimmung wurde in den LEG-Schreiben auch nicht erwähnt.
Jetzt lenkte die LEG ein und erklärte sich gegenüber den betroffenen Mieterinnen und Mietern zu einem Entgegenkommen bereit. Für die Mieter, die bereits unterschrieben haben, bedeutet das Entwarnung. Sie haben ohne das Risiko eines kostspieligen Rechtsstreits jetzt die Möglichkeit, ihre Zustimmung zur Mieterhöhung zu widerrufen
, freut sich Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes. Dazu sollten betroffene Mieter umgehend schriftlich ihre Zustimmung gegenüber der LEG widerrufen und sich im Zweifel zusätzliche Informationen beim Mieterbund holen.