Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. fragt die Kandidat:innen zur Bundestagswahl 2025
Wohnraumkrise in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis:
Ihre Stimme zählt!
Die Zahl bezahlbarer Wohnungen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sinkt stetig, die Zahl von bezahlbaren Wohnungsneubau reicht nicht aus, um den Wohnungsbedarf im bezahlbaren Wohnraumsektor zu decken.
Das Ergebnis sind steigende Mieten, wachsende Pendlerströme mit hohen Umweltbelastungen und die Verdrängung von Mieter:innen aus ihren Vierteln.
Seit Jahren machen wir über unsere Dachorganisation, den Deutscher Mieterbund und vor Ort auf diese alarmierende Entwicklung aufmerksam, haben die Aktion Mietenstopp ins Leben gerufen.
Die Bundestagswahl 2025 bietet die Chance, Veränderungen einzuleiten. Wähler:innen entscheiden mit ihrer Stimme, welche politischen Kräfte sich dieser Herausforderung stellen.
Wir haben die Kandidatinnen und Kandidaten nach ihren Positionen befragt und ihre Antworten zusammengetragen. Zusätzlich haben wir sie zu Videostatements eingeladen, die Sie auf unserem Youtube Kanal finden.
Bis zur Wahl versorgen wir Sie auf unserem Instagram Account mit Posts und Storys sowie auf Facebook mit allen wichtigen Informationen.
Bleiben Sie informiert und besuchen Sie unsere Kanäle – gemeinsam setzen wir ein Zeichen für mehr bezahlbaren Wohnraum!
Gehen Sie wählen!
#btw25
Hier geht es zu den Links der YouTube Interviews der Kandidat:innen.
Bezahlbarer Wohnraum
Welche Instrumente für den Wohnungsbau und den Mietenmarkt werden Sie fördern, um dem Mangel von bezahlbarem Wohnraum sowohl im mietpreisgebundenen, aber auch im frei finanzierten Segment, zum Beispiel Werkswohnungsbau, zu begegnen?
Für uns Grüne ist klar: Wohnen ist ein Grundrecht. Wir möchten, dass Wohnen für alle Menschen bezahlbar bleibt. Den Fokus setzen wir dabei auf verschiedene Punkte.
Gerade in den beliebten kleinen und großen Städten ist bezahlbarer Wohnraum knapp. In diesen angespannten Wohnungsmärkten müssen neue, preiswerte Wohnungen entstehen. Wir fördern deshalb den Bau von Sozialwohnungen, unterstützen die Gründung von Genossenschaften und haben die gesetzliche Grundlage für gemeinnützige Wohnungsunternehmen geschaffen.
Neben dem reinen Neubau von Wohnungen wollen wir neuen Wohnraum durch Umbau schaffen. Es gibt in Deutschland viele leerstehende Büro- oder Geschäftsräume. Durch Umbau, Aufstockung und Umwidmung könnte so neuer, nachhaltiger und günstiger Wohnraum entstehen.
Außerdem wollen wir die Mietanstiege weiter begrenzen und so Mieter*innen besser vor Mietpreisexplosionen schützen. Wir wollen verhindern, dass Vermieter*innen die Mietpreisbremse umgehen und überhöhte Mieten verlangen.
Das ist komplex. Ich bin grundsätzlich der Überzeugung, dass nur die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, den angespannten Markt tatsächlich entspannen wird. Eingriffe in den Markt haben an dieser Stelle bisher eher zu gegenteiligen Effekten oder sogar Fehallokationen geführt. Es muss also gebaut werden. Das wiederum kann man nur durch ein Bündel an Maßnahmen erreichen: Senkung der Energiekosten, Abbau von Bürokratie und die Schaffung politischer Planungssicherheit für die Branche.
Etwas ganz anderes ist der soziale Wohnungsbau, hier muss und wird der Staat auch weiterhin der entscheidende Akteur bleiben.
Bund, Land und Kommune müssen Wohnungen aufkaufen und neue bezahlbare Wohnungen bauen. Dazu braucht es ein umfassendes Investitionsprogramm. Nicht zuletzt dafür muss die Schuldenbremse abgeschafft werden. Bundesweit und vor allem auch in Bonn muss die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ihre Aufgabe die Wohnbauinitiative von Bund, Ländern und Kommunen zu unterstützen, endlich in die Tat umsetzen. Alleine in Bonn stehen seit Jahren viele Immobilien der BIMA leer und sind zu einem Teil sanierungsbedürftig. Entweder die BIMA legt endlich Hand an oder sie verkauft ihre Immobilien an die Kommunen zu einem Preis, der der Ankündigung des Bundes, die Kommunen zu stärken, Rechnung trägt. Der Preis und die Rahmenbedingungen mit denen das Land NRW der Stadt Bonn das Areal um das Landesbehördenhaus angeboten hat, sind ein Beispiel dafür, wie es nicht geht: ein überhöhter Preis, das Abwälzen aller Risiken auf die Stadt und zu enge Zeitvorgaben haben nichts mit einer Stärkung der Kommunen zu tun.
Um das Wohnen nicht zu verteuern muss es ein bundeseinheitliches Gesetz geben, nachdem Vermieter:innen nicht mehr alle Kosten auf die Mieter:innen umlegen dürfen. Dies betrifft vor allem die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung.
Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage des Jahrzehnts. Das gilt besonders für den Rhein-Sieg-Kreis, der weiter wächst - bis 2040 um 30 bis 35.000 Menschen. Als SPD-Landesvorsitzender habe ich Wohnen zur Chefsache gemacht und eine wohnungspolitische Kommission eingesetzt, die ein detailliertes Konzept für eine neue Wohnungspolitik entwickelt hat. Steigende Mieten, vor allem in Ballungsräumen wie dem Rheinland, sind eine große Herausforderung. Vor allem Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen haben zunehmend Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum in den Städten zu finden. Um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken, verfolgen wir eine Vielzahl von Maßnahmen.
Ein zentrales Element ist der verstärkte Ausbau des sozialen Wohnungsbaus, der vom Bund finanziell unterstützt wird. Darüber hinaus setzen wir neben verschiedenen Förderprogrammen wie Wohneigentum für Familien
, Klimafreundlicher Neubau
oder Altersgerecht Umbauen
auch auf bewährte Instrumente wie die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse schafft zwar keinen neuen Wohnraum, stellt jedoch ein wichtiges Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen dar.
Die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit, die unter anderem den Bau von Werkswohnungen steuerlich begünstigt, ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Darüber hinaus verfolgen wir eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik, bei der Bund, Länder und Gemeinden gezielt Grundstücke sichern, um Bodenspekulation zu verhindern.
Ein weiteres wichtiges Instrument für bezahlbares Wohnen ist das zum 1. Januar 2023 eingeführte Wohngeld Plus
, das sowohl den Kreis der Berechtigten erweitert als auch die Leistungen deutlich erhöht. In Troisdorf beispielsweise hat sich die Zahl der Erstanträge fast verdreifacht.
Unser Ziel ist es, dass niemand mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete ausgeben muss und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erhalten bleibt.
Wohngemeinnützigkeit
In welcher Verantwortung sehen Sie die öffentliche Hand, genossenschaftliche oder andere gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger auf dem Wohnungsmarkt, um den Bestand an langfristig preiswerten Wohnungen auszubauen und zu sichern? Wollen Sie deren Rolle stärken? Wenn ja, wie?
Den ersten Schritt für eine neue Wohngemeinnützigkeit haben wir geschafft: die Einführung der Rechtsform der gemeinnützigen Vermietung in der Abgabenordnung. Dabei müssen gemeinnützige Vermieter*innen vergünstigt vermieten und erhalten dafür Steuervorteile.
Wir haben uns in der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass wir den Grundstein für einen gemeinnützigen Sektor auf dem Wohnungsmarkt legen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die vergünstigte Vermietung von Wohnungen als gemeinnütziger Zweck anerkannt und steuerlich gefördert. Diese beschlossene Steuerbefreiung für die Sozialwirtschaft ist aber nur der erste Schritt zur neuen Wohngemeinnützigkeit. Aber: Für eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Nachhall braucht es Zuschüsse für die berechtigten Unternehmen. Nur so können sie auch in den Bau von langfristig bezahlbaren Wohnungen für Millionen von Mieter*innen investieren.
Das grüne Konzept sieht hierfür einen Investitionszuschuss für bis zu 20 % für jede neue dauerhaft günstige Wohnung, sowie für Modernisierungen und Ankäufe vor. Mit einem Förderprogramm des Bundes könnten so die Investitionen von wohngemeinnützigen Unternehmen gefördert werden. Für diese Unternehmen und ihre wohngemeinnützigen Aktivitäten würden zudem die Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer entfallen.
Das genossenschaftliche Bauen ist ein tolles Beispiel für nachhaltiges und gemeinwohlorientiertes Handeln. Menschen bringen sich hier ein und können aus und mit ihrem Engagement den eigenen Wohnbedarf stillen. Diese Form des Wohnens ist auch weiterhin zu stärken, weil sie das eigene Engagement fördert und zugleich für Menschen ohne Wohneigentum eine bessere Langfristigkeit darstellt. Insofern sind meines Erachtens steuerliche Anreize zu schaffen bzw. auszubauen und genossenschaftliches Bauen auch direkt zu fördern
Wir wollen neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Für genossenschaftlichen Wohnbau, für Haus- oder Mietsyndikate und Projekte generationsübergreifenden Wohnens soll es steuerliche Vergünstigungen, weitere zielgenaue Förderungen und einen bevorzugten Zugang zu Boden (Bauland) geben. Perspektivisch wollen wir den Wohnungsbestand komplett dem Markt entziehen,
denn Wohnen ist wie z.B. die Gesundheit, d. h. Medizinische Versorgung ein Grundrecht, das nicht profitorientierten Unternehmen überlassen werden darf.
Wir wollen als erste und starke Säule mehr Wohnungsbau in öffentlicher Hand, der nicht den Marktmechanismen ausgeliefert ist, sondern für die Menschen da ist, weil er im Gegensatz zum rein geförderten Wohnungsbau dauerhaft in kommunaler Hand bleibt. Nur eine verstärkte Bautätigkeit kann Angebot und Nachfrage wieder in Einklang bringen.
Darüber hinaus müssen Städte und Gemeinden Flächen aktiv so entwickeln, dass mindestens 30 Prozent geförderter Wohnungsbau entsteht. Das ist die zweite Säule
Die dritte Säule ist die Einführung der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG). Sie ermöglicht es nun auch gemeinnützigen Organisationen, dauerhaft mietreduzierte Wohnungen anzubieten und damit insbesondere einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu leistbarem Wohnraum zu ermöglichen. Dabei wird auch der Betrieb von Einrichtungen der Nahversorgung und Gemeinbedarfseinrichtungen berücksichtigt. So entsteht eine gesunde Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung, die lebenswerte und lebendige Stadtquartiere fördert. Zudem wird auf bürokratische Einkommensprüfungen verzichtet und eine gute soziale Durchmischung der Quartiere dauerhaft ermöglicht.
Die steuerlichen Anpassungen sehen eine Erweiterung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung vor, wodurch die Wohnungsgemeinnützigkeit als förderungswürdig anerkannt wird. Unternehmen, die diesen Status erlangen, profitieren unter anderem von einer Befreiung von der Körperschaftssteuer. Durch die steuerliche Entlastung wird das Engagement sozial orientierter Unternehmen im Wohnungsbau gestärkt. Die Änderungen setzen ein klares Signal: Die Einführung der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit ist gewollt - und sie wird umgesetzt".
Energie- und Klimapolitik
Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um auch im Gebäudebestand die Klimaziele im notwendigen Zeitrahmen zu erreichen? Wie bewerten Sie die Verantwortung von Vermietenden und Mietenden in diesem Bereich? Sehen Sie die finanziellen Lasten dieser Verantwortung derzeit gerecht verteilt? Wo muss Ihrer Auffassung noch nachgebessert werden?
Um unsere Klimaziele im Gebäudestand erreichen zu können, müssen wir an verschiedenen Stellen ansetzen. Zum Beispiel braucht es neben einer schrittweisen Umstellung der Wärmeversorgung Energieeffizienzmaßnahmen. Denn gerade mit sozialverträglichen Sanierungen unserer Gebäude können wir einen Unterschied machen.
Um das zu schaffen, sind klaren Rechtsrahmen, passgenaue Förderungen und Anreize besonders wichtig.
Von energetischen Sanierungen profitieren alle. Deswegen wollen wir die Kosten zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Staat gerechter verteilen (sog. Drittelmodell). Dadurch sollen Mieter*innen im Gegensatz zur jetzt geltenden Modernisierungsumlage vor hohen Mieterhöhungen geschützt werden.
Für eine gerechte Aufteilung der Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen haben wir uns auch bei den CO²-Kosten eingesetzt. Mit dem CO²-Kosten-Aufteilungsgesetz haben wir dafür gesorgt, dass Mieter*innen beim CO²-Preis entlastet wurden und es mehr Anreize sowohl für das Energiesparen als auch für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt.
Damit sprechen Sie ein ganz wichtiges Thema an: den Bestand. Natürlich kann man argumentieren, dass viele alte Häuser nicht die beste Energieeffizienz-Klasse aufweisen. Aber fast alles ist nachhaltiger als neu zu bauen. Also ist es meines Erachtens schon einmal gut, wenn auch alte Häuser weiter genutzt werden.
Aber Ihre Frage geht ja weiter. Und da muss ich vielleicht die Gegenfrage stellen: Was ist der notwendige Zeitrahmen
und wieviel ist beim Bestand überhaupt raus zu holen mit welchen Maßnahmen? Wenn wir das wissen, müssen wir über eine gleiche Lastenverteilung der Kosten für den Klimaschutz sprechen, den wir uns alle wünschen.
Die Modernisierungsumlage sollte abgeschafft werden. Sie dient nur sehr gegrenzt dem Klimaschutz, vor allem jedoch der Mieterhöhung. Bei energetischer Sanierung darf die Miete nicht höher steigen, als Mieter:innen an Heizkosten sparen. Nicht jede Vermieter:in ist ein Krösus, deshalb muss es für solche Fälle die Möglichkeit geben, die Modernisierungskosten durch öffentliche Förderung zu decken.
Sozialverträglichkeit, Finanzierbarkeit und Klimaziele haben wir im Blick. Wir brauchen Fördermaßnahmen, die die Menschen direkt bei der Sanierung unterstützen.
Die Sanierungsrate im Gebäudebestand muss dringend erhöht werden. Derzeit wird nicht einmal ein Prozent des Gebäudebestandes pro Jahr saniert. Das ist viel zu wenig. Wir brauchen die Investitionen der Hauseigentümer, die einen wesentlichen Teil des Gebäudebestandes ausmachen.
Dafür schaffen wir Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, um besondere Bedarfssituationen und Härtefälle zu berücksichtigen. Wir differenzieren die kommunale Wärmeplanung in Stufen, damit die Bürgerinnen und Bürger größtmögliche Verlässlichkeit haben. Ganz wichtig ist mir, dass es eine feste Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch bei Mieterhöhungen gibt.
Ich trete für eine grundlegende Reform des Wärmegesetzes ein. Das bestehende Gesetz muss vereinfacht werden, um eine bessere Umsetzung zu ermöglichen. Die derzeitigen Regelungen sind zu komplex, hier sehe ich Reformbedarf.
Wohnungsbau
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch der Bund für Bedienstete und internationale Mitarbeiter hier in unserer Region verstärkt Wohnungen baut?
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir es in dieser Legislaturperiode geschafft hätten, die Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn Gesetz zu beschließen. Darin wären weitere Investitionen für den Wohnungsneubau durch die BImA geplant gewesen. Ich hoffe sehr, dass es in der neuen Legislatur schnell zu einem Abschluss für diese Vereinbarung kommt und auch der Wohnungsbau hier ausreichend Berücksichtigung findet.
Gerade für Bonn als internationale Klimahauptstadt ist es wichtig, guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, den sich alle leisten können.
Ja. Aber wie schon gesagt, wäre schon einiges gewonnen, wenn der Bund seine bereits vorhandenen Immobilien saniert um sie ihrem Zweck; dem Wohnen zuzuführen. Der jahrelange Leerstand ist ein Skandal.
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass der Bund in unserer Region mehr Wohnungen für Bedienstete und internationale Mitarbeiter baut. Der Wohnungsmarkt ist hier besonders angespannt und es ist wichtig, dass wir attraktiven und bezahlbaren Wohnraum schaffen - sowohl für die Beschäftigten als auch für deren Familien.
Dafür gibt es in unserer Region durchaus Potenzial. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Möglichkeiten gemeinsam mit dem Bund und anderen Akteuren geprüft und genutzt werden.