Tipps für den Mietvertrag
Wer einen Mietvertrag abschließen will, muss zumindestens regeln, wer die Vertragsparteien sind, um welche Wohnung es geht, wie hoch die Miete ist und wann das Mietverhältnis beginnen soll. Dabei können solche Vereinbarungen auch ohne weiteres mündlich getroffen werden. Doch fast immer wollen Mieter und Vermieter ihre Vertragsabsprachen schwarz auf weiß
sehen und schließen den Mietvertrag schriftlich ab. Dann vereinbaren sie auf mehreren Seiten alles Notwendige, viel Wichtiges aber oft auch Überflüssiges.
Einen amtlichen oder offiziellen Mietvertrag gibt es nicht. Die meisten Vermieter oder Makler greifen auf Formularmietverträge zurück, in denen die Rechte der Mieter vielfach beschnitten werden. Das gilt zum Beispiel für viele Klauseln zu Klein- oder Schönheitsreparaturen.
Der Deutsche Mieterbund hat daher einen Formularmietvertrag vorgelegt, der viele Regelungen aus Mietersicht enthält, mit denen sich Streitigkeiten im Verlaufe eines Mietverhältnisses vermeiden lassen. Daneben haben wir ein Wohnungsübergabeprotokoll erarbeitet, das sowohl beim Auszug als auch beim Einzug gute Dienste leisten kann.
Mieterinnen und Mieter sollten sich sowohl beim Abschluss des Mietvertrags aber auch anlässlich der Wohnungsübergabe sachkundig beraten lassen; als Mitglieder des Mieterbundes sogar kostenlos in unserer Rechtsberatung.