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Mietzuschläge für Schönheitsreparaturen ...

… und kleinere Instandhaltungen sind bei frei finanzierten Mietwohnungen nicht zulässig
Das Landgericht Bonn hat in einem grundsätzlichen Urteil am 26.03.2009 ( AZ: 6S212/08) festgestellt, daß Zuschläge für Schönheitsreparaturen und kleinere Instandhaltungen bei freifinanzierten Mietwohnungen nicht zulässig sind.
Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.