Barrierefreiheit bedeutet Komfort für alle
Barrierefreier Wohnraum nutzt allen Menschen: Familien mit Kindern und Kinderwagen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, mit vorübergehenden oder bleibenden Mobilitätseinschränkungen sowie, ganz grundsätzlich, einer alternden Bevölkerung.
Dr. Annette Standop, Vorstandsmitglied des Mieterbundes:
Hierfür gibt es einen Begriff: Universal Design – alles wird von vorneherein barrierefrei gedacht. Die politische Forderung nach barrierefreiem Wohnungsbau ist auch eine Aufforderung zu einer Bewusstseinsänderung: barrierefreie Wohnungen sind ein Zugewinn für alle!
Deswegen muss es nicht nur um eine Änderung im Bauordnungsrecht gehen, sondern die Barrierefreiheit muss auch als wesentliches Kriterium in Wohnungsanzeigen mit aufgenommen und im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete abgebildet werden.
Das Kriterium Barrierefreiheit könnte ein fester Bestandteil im Mietspiegel sein und zu einer besseren Bewertung der Wohnung führen. Investitionen in die Mietwohnung, die mit öffentlichen Mitteln aus der Kranken- und Pflegeversicherung getätigt wurden, sollten bei Auszug nicht rückgängig gemacht werden müssen.
Heike Keilhofer, Geschäftsführerin Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. und Vorstandsmitlgied beim DMB Landesverband NRW
Es ist auffällig, dass Barrierefreiheit fest definiert ist, es für
barrierearm jedoch keine Definition gibt. Als barrierefrei bezeichnet man eine Sache oder auch eine Dienstleistung, wenn sie in der üblichen Weise ohne zusätzlichen Aufwand und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar ist.
Viele Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt sind bereits barrierefrei oder können mit einfachen Mitteln barrierefrei gemacht werden. Es wäre deshalb für die Wohnungssuche gut, wenn Vermieter das Wohnungsangebot eben auch als barrierefrei ausweisen würden.
Universal Design: Komfort jetzt für die Zukunft bauen
Auch für Wohnungsbauunternehmen oder private Bauherren, die vermieten wollen, ist Barrierefreiheit ein wesentlicher Faktor hinsichtlich der zukünftigen Vermarktbarkeit der Immobilie.
Heike Keilhofer und Dr. Annette Standop plädieren an die Bauherren, von vorneherein alles barrierefrei zu bauen und z. B. bei Neubauten auf Hochparterre zu verzichten.
Öffentlich geförderte Wohnungen müssen seit geraumer Zeit barrierefrei errichtet werden und stehen Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein haben, auch als solche zur Verfügung.
Viele Menschen mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung sind aber Normalverdienende und suchen eine Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt.
Hier gibt es keine entsprechenden Vorgaben, und bei der Ausschreibung einer solchen Wohnung ist es oft nicht ersichtlich, inwieweit die Wohnung barrierearm oder barrierefrei ist.
Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.:
Bei den für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen zuständigen Stellen von Städten und Gemeinden sollte erfragt werden, welche Wohnungen barrierefrei sind.
Diese Wohnungen sollten dann gezielt Wohnungssuchenden angeboten werden, die wegen Alter oder Behinderung darauf angewiesen sind.
Es ist wichtig, dass wir Barrierefreiheit im Wohnungsbau ganzheitlich betrachten. Barrierefreiheit hilft denen, die sie brauchen und ist zusätzlicher Komfort für alle, die sie – noch – nicht benötigen.