26.02.2021rss_feed

Barrierefreiheit bedeutet Komfort für alle

Es betrifft Familien mit Kindern und Kinderwagen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, Menschen mit vorübergehenden oder bleibenden Mobilitätseinschränkungen durch eine Erkrankung sowie ganz grundsätzlich eine älter werdende Bevölkerung.
Die politische Forderung nach barrierefreiem Wohnungsbau ist auch eine Forderung nach einer Bewusstseinsänderung über die Bedeutung einer barrierefreien Wohnung, die für jeden und jede vorteilhaft ist.

Deswegen muss es nicht nur um eine Änderung im Bauordnungsrecht gehen, sondern die Barrierefreiheit muss auch als wesentliches Kriterium einer Wohnung in Wohnungsanzeigen mit aufgenommen und im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete abgebildet werden, z.B. in Mietspiegeln. Das Kriterium Barrierefreiheit könnte ein fester Bestandteil im Mietspiegel sein und zu einer besseren Bewertung der Wohnung führen.
Investitionen in die Mietwohnung, die mit öffentlichen Mitteln aus der Kranken- und Pflegeversicherung getätigt wurden, sollten bei Auszug nicht rückgängig gemacht werden müssen.

Klärung Begrifflichkeit:
Der Begriff barrierefrei ist fest definiert, für die Bezeichnung barrierearm gibt es keine Definition.

Definition von Barrierefreiheit
Barrierefrei ist eine Sache oder eine Dienstleistung, wenn sie in der üblichen Weise ohne zusätzlichen Aufwand und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar ist.

Barrierefreiheit von Gebäuden und Wohnungen (DIN 18040-2)
Die Eingangstür des Gebäudes sowie der Wohnungseingangstür muss breit genug sein, mindestens jedoch 90 cm Durchgangsbreite.
Das Gebäude und die Wohnung sollten eigenständig, grundsätzlich ohne fremde Hilfe, betretbar sein. Es muss ein treppenloser Zugang vorhanden sein, keine Stufen oder eine flache Rampe vor und im Gebäude bis zur Wohnung oder zu einem ausreichend großen Aufzug, sowie in der Wohnung.
Es sollte große Kontraste am Lichtschalter geben, sowie erreichbare Briefkästen.
Lage der Wohnung:
Erdgeschoss oder in einem Gebäude mit Aufzug
Mindestbreite der Aufzugtür: 80 cm und Tiefe 1,30 m
Auch für Tiefgaragen gelten diese Voraussetzungen.

Sollte die Wohnung als rollstuhlgerecht bezeichnet werden, dann müssen die Eingänge mindestens eine Durchgangsbreite von 90 cm haben.

Die Wohnungssuche

Vermietungsportale und Wohnungsanzeigen
Angebote sollten als barrierefrei (siehe oben) gekennzeichnet werden.
Zur besseren Einschätzung des Suchenden sollten auf den Portalen folgende Infos hinterlegt werden:
Foto des Gebäudes, insbesondere des Eingangsbereiches, sowie der Umgebung, ein Grundriss der Wohnung aus der die Aufteilung der Räume, Breite der Türen und Aufteilung des Bads erkennbar ist.
Viele Wohnungen sind jetzt bereits barrierefrei oder können mit wenigen Mitteln barrierefrei gemacht werden, indem Hürden genommen werden. Diese sind derzeit noch nicht als barrierefrei, bzw. barrierearm ausgewiesen, stehen aber dem Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Bei Neubauten soll an die Bauherren appelliert werden, auf den Bau von Hochparterre zu verzichten. Von daher wird die Barrierefreiheit auch für Wohnungsbauunternehmen oder private Bauherren, die vermieten wollen, ein wesentlicher Faktor im Blick auf die zukünftige Vermarktbarkeit ihrer Wohnungen sein.

Öffentlich geförderte Wohnungen müssen seit geraumer Zeit barrierefrei errichtet werden und stehen Menschen, die einen Wohnberechtigungsschein haben, auch als solche zur Verfügung. Viele Menschen mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung sind aber Normalverdiener und suchen eine Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Hier gibt es keine entsprechenden Vorgaben, und bei der Ausschreibung einer solchen Wohnung ist oft nicht ersichtlich, inwieweit die Wohnung barrierearm oder barrierefrei ist.

Verzeichnisse von Wohnungsämtern
Bei den für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen zuständigen Stellen von Städten und Gemeinden sollte erfragt werden, welche Wohnungen barrierefrei sind. Diese Wohnungen sollten dann gezielt Wohnungssuchenden angeboten werden, die wegen Alter oder Behinderung darauf angewiesen sind.

Melden Vermieter freie Wohnungen den Städten und Gemeinden sollen bei der Aufnahme der Daten auch aktiv nachgefragt werden, ob die Wohnung barrierefrei ist oder mit geringem Aufwand barrierefrei zu machen ist.

Wertvolle Tipps zur Barrierefreiheit gibt es auch über die Website der Verbraucherzentrale NRW