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WM-Party: Stressfrei feiern

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© Sarah Rizzello

 

 

WM gucken, Grillen, gemeinsam feiern – für die einen ein Sommermärchen, für die anderen lästige Störung und Ärgernis. Wie das so ist, wenn Menschen in enger Nachbarschaft und unter einem Dach wohnen. Mögen sich Fußballfans jetzt im Ausnahmezustand fühlen - Recht und Gesetz machen keine Ausnahmen.

Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr hat die wichtigsten Regeln für Mieter zusammengestellt, damit der Hausfrieden nicht leidet.

Das Foto hat uns unsere ehemalige Azubine zur Verfügung gestellt.

 

WM-Party:

Erlaubt ist Private Viewing mit Freunden auf Balkon oder Terrasse. Aber: Ab 22 Uhr gilt die gesetzliche Nachtruhe, danach ist nur noch Zimmerlautstärke zulässig. Dann gehört der Fernseher wieder ins Wohnzimmer und die Fenster müssen zu bleiben. Ein lautstarkes Toooooooooor allein rechtfertigt allerdings noch keine Gelbe Karte, zumal dieser Schrei gleichzeitig aus vielen Wohnungen erschallt.

Grillen:

Erlaubt ist auch das Grillen. Aber: Der Duft gegrillter Würstchen und Steaks darf nicht zur Belästigung durch Rauch und den Geruch verbrannten Fetts werden, die in die Nahbarwohnung ziehen. Mit einem Elektrogrill lässt sich das vermeiden. Der ist auch sicherer.

Deko:

Erlaubt ist, dass Mieter ihre Nationalmannschaft mit Fähnchen, Transparenten oder Postern an den Wohnungsfenstern optisch feiern. Mietvertragliche Verbote gelten nur für politische, hetzerische oder stark polarisierende Inhalte. Sogar eine Fahne darf aus dem Fenster wehen, wenn sie sicher befestigt ist und niemandem die Sicht nimmt. Wer eine Fahne am Gebäude, zum Beispiel am Balkongeländer anbringen will, muss allerdings den Vermieter fragen.

Zum Schluss noch ein paraktischer Tipp für alle Fußballfans: Sagen sie den anderen Hausbewohnern vorher Bescheid, besser noch – laden sie ihre Nachbarn zur WM-Party ein.