Wirtschaftlichkeitsgebot beachten
Die Energiepreisdeckelungen sind wegfallen und der Energiemarkt hat sich etwas entspannt. Gerade jetzt ist es wichtig, die Preise der Versorger zu vergleichen.
Dies gilt einerseits für Sie selbst bezüglich Ihres privaten Wohnungsstroms. Sie können durch einen Vergleich in vielen Fällen Geld sparen. Allerdings geht es darüber hinaus auch um die Frage, welchen Versorger Ihr Vermieter etwa für die zentrale Gasheizung in dem von Ihnen bewohnten Objekt wählt.
Insoweit gibt es zwar keine Möglichkeit, Ihrem Vermieter vorzuschreiben, den günstigsten Versorger zu wählen. Es ist jedoch durchaus sinnvoll, Ihren Vermieter darum zu bitten, die Preise etwa für Gas zu vergleichen und zu prüfen, ob eine nicht unerhebliche Einsparung möglich ist.
Hintergrund ist, dass ein gesetzliches Wirtschaftlichkeitsgebot für den Vermieter besteht. Wenn Sie Ihren Vermieter auf die Möglichkeit der Einsparung hinweisen oder/und diesem möglicherweise sogar günstigere Anbieter nennen, steigt die Möglichkeit, sich gegen eine künftige Heizkostenabrechnung aufgrund eines etwaigen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zur Wehr setzen zu können. Wir regen daher an, Ihren Vermieter auf die Situation hinzuweisen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird von der Rechtsprechung bislang nicht sonderlich beachtet. Dies könnte sich nunmehr und muss sich nunmehr ändern.