Neue Urteile
Urteile des Amtsgerichts Siegburg und Landgerichts Bonn zur Heizpflicht des Mieters
Nach Auffassung des AG Siegburg entsprechen18 Grad Raumtemperatur noch dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung durch den Mieter (Az 112 C 68/10 vom 30. Juni 2011). Aus der von der Rechtsprechung entwickelten Verpflichtung des Vermieters, eine durchschnittliche Mindesttemperatur von 20 Grad zu gewährleisten, ergebe sich nicht ohne weiteres eine gleichgelagerte Pflicht
des Mieters, ergänzt das Landgericht Bonn, das die Entscheidung des Amtsgerichts inzwischen bestätigt hat (Az. 6 S 79/11 vom 24.10.2011).
Schimmel und Schwarzer Peter
Bei dem Rechtsstreit, den der Mieterbund für ein Troisdorfer Mitglied führen musste, ging es um Schimmelbefall, wie er vor allem in der Übergangszeit häufig auftritt. Und ebenso häufig kommt es dann zum Schwarze-Peter-Spiel zwischen Mieter und Vermieter die sich gegenseitig die Schuld
zuschieben. Der Mieter macht bauliche Mängel geltend, der Vermieter behauptet falsches Lüftungs- und Heizverhalten als Ursache. Dann muss ein Gutachter her, der in diesem Fall eindeutig auf bauliche Unzulänglichkeiten erkannte. Der Vermieter machte dagegen die angeblich unzureichende Beheizung und das Aufhängen bodenlanger Vorhänge durch den Mieter geltend. Amts- und Landgericht betonen in ihren Entscheidungen: das dürfe dem Mieter nicht vorgehalten werden, denn dies entspreche noch einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung.