04.01.2010rss_feed

Betriebskosten überprüfen!



Nebenkosten

Nebenkosten

Zum Jahresende haben viele Mieterinnen und Mieter ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten, die zum Teil mit hohen Nachzahlungsbeträgen abschließen. Viele der vorgelegten Abrechnungen sind fehlerhaft.
Der Deutsche Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr rät allen Mieterinnen und Mietern, die Betriebskostenabrechnungen sorgfältig zu überprüfen oder fachkundig überprüfen zu lassen. Aufgrund der Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren geht es inzwischen um hohe Beträge, die geltend gemacht werden.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass von Vermieterseite eine 12-monatige Abrechnungsfrist zu berücksichtigen ist. Spätestens Ende 2009 mussten also die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2008 vorgelegt werden.

Auf welche Punkte muss geachtet werden?

  • Wann und in welchem Umfang dürfen einzelne Kosten als Nebenkosten umgelegt werden?
  • Sind in der Abrechnung oder in einzelnen Betriebskostenarten unzulässigerweise Verwaltungs- und Reparaturkosten enthalten?

  • Wie müssen die Betriebskosten auf die Mieter des Haushaltes verteilt werden (nach Verbrauch, nach Wohnfläche oder nach Personenzahl)?

  • Wie werden Wohnungsleerstände im Haus behandelt?

Was können Mieter tun, wenn der Vermieter nicht abrechnet?

In den Geschäftsstellen des Mieterbundes in Bonn und Siegburg kann die Broschüre des Deutschen Mieterbundes zum Thema Nebenkosten Die zweite Miete gekauft werden.

Eine Beratung ist nur im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft möglich.