23.06.2015rss_feed

Miepreisbremse gilt ab 1. Juli in Bonn, Siegburg, Troisdorf und Sankt Augustin

Die Landesregierung hat heute die Verordnung zum Inkrafttreten der #Mietpreisbremse in einzelnen Kommunen in NRW beschlossen.

 

Mit dabei sind Bonn, Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf. Damit dürfen Vermieter in diesen Gemeinden ab dem 1.7.15 bei der Wiedervermietung von Wohnungen grundsätzlich nur eine Kaltmiete verlangen, die nicht mehr als 10 % über dem jeweiligen Mietspiegel liegt.

 

In Siegburg muss mangels Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete nach anderen Methoden wie einer Vielzahl von Vergleichswohnungen oder durch ein Gutachten bestimmt werden.

 

Dazu erklärt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.: Wir freuen uns über die schnelle Umsetzung der Mietpreisbremse in NRW! Das ist eine gute Nachricht für Mieter in Bonn und den drei Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises. Damit wird der Mietenanstieg in diesen Städten wenigstens etwas abgedämpft. Allerdings hat die Vorschrift zahlreiche Ausnahmen.
Die Mieter sollten sich mit ihrem ab dem 1.7.15 abgeschlossenen Mietvertrag daher unbedingt beim Mieterbund beraten lassen.

 

Einen weiteren Wehrmutstropfen hat die neue Regelung, findet der stellvertretende Vorsitzende des Mieterbundes, Harald Eichner: Die Landesregierung hat sich nicht getraut, die Mietpreisbremse auch in anderen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises mit angespannten Wohnungsmärkten in Kraft zu setzen. Auch Mieter in Hennef, Meckenheim und Rheinbach sowie anderen Gemeinden haben mit steigenden Mieten und knappem Wohnungsangebot zu kämpfen.

 

Offenbar wollte die Landesregierung auf Nummer sicher gehen und hat nur diejenigen Gemeinden ausgesucht, die über einen Mietspiegel verfügen oder wenigstens – im Fall von Siegburg – bis vor wenigen Jahren verfügten.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis und die Kreisverwaltung auf, den Gesprächsfaden des Mieterbundes über einen Mietspiegel für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis wieder aufzunehmen! Mindestens muss Siegburg dringend für einen neuen Mietspiegel sorgen, um Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des neuen Rechts zu vermeiden. ergänzt Eichner.