30.01.2012rss_feed

Kündigungssperrfristverordnung

In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben.

Die Ende Januar 2012 im Kabinett beschlossene Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters.

Der Vorsitzende des Mieterbundes Bernhard von Grünberg hierzu:

Die Kündigungsfristen verlängern sich von drei auf fünf bzw. acht Jahren in den Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist.

Für die Städte Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster wird die Frist auf acht Jahre angehoben.

Im Rhein-Sieg Kreis gilt eine auf fünf Jahre verlängerte Sperrfrist in Siegburg, Alfter, Bornheim, Bad Honnef, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach und Wachtberg.

Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet bleibt es bei der bisherigen Kündigungssperrfrist von drei Jahren.