01.10.2013rss_feed

Kündigung Heimbewohner

Mieterbund entsetzt über die Kündigung der 60 Bewohner der Seniorenresidenz Rheinallee

Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. und Sozialpolitiker in Bonn:
Ich bin entsetzt über die Kündigung der 60 Mieter der Seniorenresidenz Rheinallee. Wie kann es sein, dass eine Alteneinrichtung im Rahmen eines Untermietverhältnisses betrieben wird, der Vermieter also gar nicht Eigentümer ist?

Festgehalten werden muss: Nach § 8 Heimgesetz muss ein Betreiber eines Altenheims bei Aufgabe des Betriebes den Mietern auf jeden Fall andere zumutbare Heimplätze vermitteln und die Umzugskosten bezahlen.

Darüber hinaus muss der Eigentümer das Untermietverhältnis übernehmen, wenn bei Abschluss des Heimvertrages nicht klar war, dass der Vermieter gar nicht der Eigentümer, sondern der Mieter war. (BGH Urteil vom 21.8.1982 NjW 1982 Seite 1696)

 

Die Stadt Bonn als Heimaufsicht ist gehalten, kurzfristig Kontakt mit den Beteiligten aufzunehmen und den Mietern zur Seite zu stehen.

 

Der Mieterbund Bonn ist bereit, den Bewohnern kurzfristig zu helfen und wird sich mit den Mietern in Verbindung setzen.

 

Artikel General-Anzeiger 30.9.2013: bit.ly/1eTsnZO

Artikel General-Anzeiger 1.10.2013: bit.ly/16TfDJD

Kommentar General-Anzeiger 1.10.2013: bit.ly/19TzaMY

WDR-Lokalzeit 30.09.2013: bit.ly/17mWsw0