01.10.2024rss_feed

Wer muss das Laub beseitigen?

Im Herbst müssen die Bürgersteige vom Laub befreit werden. Wer ist hierfür zuständig?

Hat die Gemeinde die Pflicht zum Kehren auf die Hausbesitzer übertragen, sind sie für deren Verkehrssicherheit verantwortlich. Deshalb lasten auf ihnen auch die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und sich verletzen. Per Mietvertrag oder Hausordnung können Vermieter die Pflicht aber auch an die Mieter weitergeben.

Laubbläser - Laubsauer dürfen nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden!

Beim Gebrauch von Laubbläsern und Laubsauger ist zu beachten, dass diese, wegen der Lautstärke, nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen.

Wie oft muss gekehrt werden?

Es gibt keine genauen Regelungen, wie häufig gekehrt werden muss. Liegt viel Laub, muss häufiger gekehrt werden. Es ist allerdings auch nicht zumutbar, den ganzen Tag über den Bürgersteig laubfrei zu halten, so dass nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden automatisch einen Schadenersatzanspruch nach sich zieht.

Im Streitfall prüfen Richter, ob der Fußgänger den Unfall nicht durch allzu sorgloses Verhalten mitverschuldet hat.

Wer ist in der Pflicht?

In der Regel vereinbaren Eigentümer mit ihren Mietern, dass diese für das Kehren zuständig sind. Doch selbst wenn dies im Mietvertrag schriftlich festgehalten ist, bleibt der Eigentümer in der Pflicht, die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung zu kontrollieren. Für den Fall, dass ein Vermieter seinen Mieter schadenersatzpflichtig machen will, weil dieser die Laubbeseitigung vernachlässigt hat, ist zu prüfen, ob die Gebäudehaftpflichtversicherung eintritt, die die Mieter über die Nebenkosten regelmäßig mit bezahlen.