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#GroKo Mieten Bauen Wohnen

Bauen, Wohnen und Mieten – jetzt muss die NRW Regierung handeln!

In den Koalitionsverhandlungen sind wichtige Entscheidung für die Bereiche Bauen, Wohnen und Mieten vereinbart worden.

1) Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse soll geschärft werden. Der Vermieter darf bei Mieterhöhungen im frei finanzierten Wohnungsbau höchsten 10% mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.
Der Vermieter kann nicht mehr einwenden, dass er eine höhere Miete bereits vom Vormieter verlangt habe.

Bernhard von Grünberg, Vorsitzender DMB Bonn: Wir rufen alle Mieter dazu auf, sich gegen zu hohe Mietvereinbarungen zu wehren. Dies ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern im Interesse aller Mieter in Bonn. Die Mieterhöhung von heute bedeutet bei der Fortschreibung des Mietspiegels die Mieterhöhung für alle. Ich appellieren außerdem an die Landesregierung NRW von Plänen Abstand zu nehmen, die Mietpreisbremse für NRW insgesamt auszuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn auf Bundesebene die Mietpreisbremse verschärft wird, in NRW aber abgeschafft wird.

2) Wohnungsbau
Es werden erheblich mehr Mittel für den Wohnungsbau, auch für den sozialen Wohnungsbau vom Bund zur Verfügung gestellt, und zwar über das Jahr 2021 hinaus. Weil bisher ausschließlich die Länder für den Wohnungsbau zuständig sind und der Bund lediglich in einer Übergangsfrist noch Mittel zur Verfügung gestellt hat, soll es eine Grundgesetzänderung geben.

Zur Förderung von Eigenheimen soll es ein Baukindergeld geben.
Bernhard von Grünberg: Hier muss die Landesregierung nachziehen. Es kann nicht angehen, dass die Wohnungsbauförderung in NRW von 1,1 Milliarden auf 800 Mio. reduzieren will und gleichzeitig für den Eigentumserwerb Tilgungsnachlass von 20% bei den Darlehen gewähren wird. Dies wäre eine Überförderung dieses Marktsegmentes.

3) Modernisierung
Bei Modernisierungen soll es eine Kappung der Mieterhöhung geben, das heißt 8% statt 11% des Modernisierungsaufwandes können pro Jahr umgelegt werden, höchstens jedoch 3 Euro /Quadratmeter für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Hierdurch werden sehr hohe Mieterhöhungen bei Modernisierungen gekappt. Der Mieterbund hätte sich gewünscht, dass der Umlagemaßstab noch geringer ist, aufgrund der niedrigen Darlehenszinsen.

Bernhard von Grünberg: Unverständlich ist, dass die Landesregierung Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen einschränken will, z.B. in Bonn sollen bei den normalen Mieterhöhungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete Steigerungen von 20% möglich für einen Zeitraum von drei Jahren, statt nur 15%, Das heißt, die Landesregierung ermöglicht Mieterhöhungen von weiteren 5% zum Beispiel in Bonn. Hiermit konterkariert das Land NRW mit seiner CDU/FDP Koalition die Pläne der zukünftigen Bundesregierung.