03.06.2022rss_feed

Unser Formulierungsvorschlag für Mieter, die einen falschen Gebührenbescheid erhalten haben:

Sie haben einen falschen Gebührenbescheid für das Schmutz- und Abwasser erhalten?

Hier unser Formulierungsvorschlag, den Sie an ihren Vermieter richten können:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich bezüglich der Gebührenbescheide über Schmutzwasser auf die Rechtsprechung des OVG Münster, Az.: 9 A 1019/20 aufmerksam.

Ich darf davon ausgehen, dass Sie – soweit möglich auch für die Vergangenheit – entsprechenden Bescheiden widersprechen.

Die Rechtsprechung des OVG Münster dürfte sich zudem auch auf fehlerhafte Berechnungen der Positionen Straßenreinigung und Müllabfuhr beziehen.