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Europa beschließt mehr Mieterschutz

Europa beschließt mehr Mieterschutz- Mitgliedsstaaten im Zugzwang!

Das Europaparlament hat am 21. Januar 2021 mit großer Mehrheit wesentliche Ecksteine zu Mieterschutz und bezahlbarem Wohnen in Europa beschlossen, in dem es unter anderem um die Bezahlbarkeit von Mieten geht und auch um ein einklagbares Recht auf angemessenes Wohnen.

Barbara Steenbergen, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Internationalen Mieterbundes und stellv. Vorsitzende des Mieterbundes Bonn, bewertet diesen Bericht als Meilenstein und Trendwende in der europäischen Wohnungspolitik: Das Europäische Parlament fordert die EU-Mitgliedstaaten zu weitreichenden Änderungen in ihrer nationalen Wohnungspolitik auf, nämlich das einklagbare Recht auf Wohnen, die Schließung der europaweiten Investitionslücke in bezahlbaren Wohnraum von 57 Milliarden Euro/Jahr, u.a. durch Änderung der EU-Beihilfevorschriften und Konzentration der EU-Aufbaumittel auf bezahlbares Wohnen sowie die Bekämpfung von Spekulation, Geldwäsche und Gentrifizierung.

Die Parlamentarier haben sich u.a. dafür ausgesprochen, dass Mietsteigerungen wegen Modernisierungsmaßnahmen vollständig durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden müssen, verbindliche Mindestanforderungen für gesunde Wohnräume eingeführt werden und barrierefreies Wohnen durch Koppelung von EU-Geldern mit nationalen Förderprogrammen massiv ausgebaut wird.

Dem Vorsitzenden des Mieterbundes Bonn Bernhard von Grünberg fehlt jedoch besonders ein Punkt: Wichtig ist die Forderung, dass das finnische Modell von Housing First als Muster der Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Europa eingeführt werden soll. Leider konnte nicht erreicht werden, dass Zwangsräumungen nur stattfinden dürfen, wenn auch ein Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Hierfür gab es keine hinreichende Mehrheit. Es bleibt aber nach wie vor eine Herausforderung, weil der Versorgungsauftrag (Obdachlosenunterkunft) auf den Staat übertragen wird. Dies belastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die öffentlichen Haushalte. Hier müssen wir auf nationaler und regionaler Ebene noch weiter Überzeugungsarbeit leisten. Der Mieterbund wird hier nicht lockerlassen.

Barbara Steenbergen betont, dass das Parlament auch weitreichende Forderungen zur Bekämpfung der Spekulation und der Gentrifizierung, u.a. durch ein engeres Korsett für Kurzzeitvermietungen wie z.B. Airbnb und Transparenz bei Immobilientransaktionen, beschlossen hat. Die Bundesregierung ist am Zuge, endlich ein funktionierendes und frei zugängliches zentrales Immobilien-Transparenzregister in Deutschland einzuführen. Geldwäsche und ungehemmte Spekulation auf den europäischen Immobilienmärkten sind ein Fakt- mit Deutschland im Mittelpunkt des Investoreninteresses. Hier muss endlich eine Spekulations-Notbremse gezogen werden.

Die EU-Kommission wird die entsprechenden Rahmenbedingungen ausfüllen und die Mitgliedsländer dann ihre Gesetzgebung anpassen müssen, damit auch die Mieterinnen und Mieter in so angespannten Wohnungsmärkten wie in Bonn bald eine Entlastung sehen.

Erste konkrete Schritte von Kommission und Bundesgesetzgebung werden im Rahmen des Digital Services Act", des EU-Gipfels zur Europäischen Säule sozialer Rechte und des EU-Green Deal erwartet.

www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0020_DE.html