EU-Gebäuderichtlinie
Barbara Steenbergen ist stellvertretende Vorsitzende des DMB Bonn/Rhein-Sieg/Ahr und bei der IUT - der Internationalen Mieterorganisation - die Leiterin des Verbindungsbüros in Brüssel zur EU. Sie beantwortet Fragen zum Entwurf der Änderung der EU-Gebäuderichtlinien.
Das EU Parlament hat mehrheitlich einer Überarbeitung der bisherigen Gebäuderichtlinien zugestimmt. Um welche Gebäude geht es genau und was genau soll zukünftig anders werden?
Am 14.03.23 hat das EU-Parlament die Grundsätze für eine Gebäuderichtlinie mit sozialer Absicherung beschlossen. Sie soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein und mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht – müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen.
Das EU-Parlament will es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die neuen Zielvorgaben für einen bestimmten Teil der Gebäude anzupassen – je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Die deutsche Bundesregierung legt die Maßnahmen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, in ihrem nationalen Renovierungsplan fest. Für den Mieterbund ist zentral, welche Modernisierungsanforderungen mit welchen Kosten für den Wohnungsbestand daraus folgen.
Viele Mieter:innen haben Angst, dass die Sanierungskosten auf die Miete umgelegt wird. Wie will die EU das verhindern?
Die neue Gebäuderichtlinie enthält zum ersten Mal soziale Sicherheitsstandards für Mieterinnen und Mieter, wie z.B. warmmietenneutrale Sanierungsprogramm und die Begrenzung von Mietererhöhungen.
Weiterhin sind Hilfen gegen Energiearmut vorgesehen. Es soll finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu renovieren, und schutzbedürftige Haushalte sollten gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Der nationale Renovierungsplan muss Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern, und die Regierung muss kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten.
Der Entwurf zur neuen Gebäuderichtlinie wird jetzt in unterschiedlichen EU Gremien und in den Mitgliedsländern beraten. Wie kann die IUT dieses Verfahren begleiten?
Das EU-Parlament handelt nun mit der EU-Kommission und dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus. Die Regierungen aller Mitgliedstaaten der EU haben die entscheidende Stimme.
Der Mieterbund wird bei der deutschen Bundesregierung dafür streiten, dass die Klimaziele nicht mit der jetzigen Modernisierungsumlage zu erreichen sind, welche den Großteil dieser Kosten den Mietern aufbürdet.
Bei der nationalen Umsetzung ist neben der Abschaffung bzw. deutlichen Senkung der Modernisierungsumlage auch eine ausreichende soziale Förderung sicherzustellen.
Wir werden außerdem klarstellen, dass die Klimaziele in diesem Tempo nicht mit Gebäudemodernisierung allein zu erreichen sind, sondern dass auch ein schneller staatlich forcierter Auf- und Ausbau von Fern – und Nahwärmenetzen erforderlich ist.