Bad Honnef und Neunkirchen-Seelscheid brauchen erweiterten Mieterschutz!
Am Dienstag, dem 28.01.2025 hat das Landeskabinett eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Statt bislang 18 Kommunen bekommen ab dem 1. März 2025 57 der 396 Kommunen Nordrhein-Westfalens erweiterten Mieterschutz. Dort gelten die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen bei Mieterhöhung und der erweiterte Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miets- in Eigentumswohnungen.
Doch für die Mieterinnen und Mieter in Bad Honnef und Neunkirchen-Seelscheid gilt dieser Schutz nicht.Wir sind maßlos enttäuscht, dass die Mieterinnen und Mieter in Bad Honnef und Neunkirchen-Seelscheid von der Landesregierung alleine gelassen werden
, moniert Magdalena Möhlenkamp, Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.Seit Jahren beobachten wir einen deutlichen Anstieg der Mieten und vor Ort ist allen Akteuren klar, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist.
, so Möhlenkamp weiter. Es ist besonders bitter, da Bad Honnef und Neunkirchen-Seelscheid die Aufnahme in die Mieterschutzverordnung nur knapp verfehlt hat.
Hier wäre es wichtig gewesen, das regionale Wissen in die Bewertung miteinzubeziehen.
Die Entscheidungsgrundlage für die Verordnung ist ein Gutachten der RegioKontext GmbH. Dieses wurde bereits im Mai 2024 fertiggestellt und hat aktuelle Daten nicht berücksichtigt. Das gleiche Unternehmen hat mit den gleichen gesetzlichen Vorgaben 2022 ein Gutachten zur Baulandmobilisierungsverordnung angefertigt. Hiernach galten 95 kommunale Wohnungsmärkte als angespannt – unter anderem eben auch Bad Honnef und Neunkirchen-Seelscheid. Damals konnten Kommunen, die knapp nicht mehr als angespannt galten, eine Stellungnahme abgeben und wurden daraufhin in vielen Fällen doch in die Verordnung aufgenommen. Dieses Vorgehen ist dieses Mal ohne Begründung unterlassen worden. Bad Honnef ist gar als einzige der bislang ohnehin nur Gemeinden aus der bisherigen Mieterschutzverordnung nicht mehr in der neuen Gebietskulisse berücksichtigt.
Die neue Mieterschutzverordnung gilt für fünf Jahre. Da die Bundesregelung zur Mietpreisbremse allerdings zum 31.12.2025 ausläuft, ist sie auch in NRW entsprechend befristet. Die nächste Bundesregierung muss die Mietpreisbremse umgehend verlängern.
Bad Honnef und Neunkirchen-Seelscheid brauchen erweiterten Mieterschutz